Bei Unglücksfällen ist gem. § 323c StGB sofort Hilfe zu leisten, denn der Zeckenstich ist ein Unglücksfall:
OLG Köln: Der Zeckenbiss ist ein plötzliches Ereignis.
BSG Nr.19: Der Unglücksfall ist ein plötzliches Ereignis.
Der Zeckenstich im Volksmund -biss ist als Unglücksfall definiert. Wie bei gemeiner Gefahr oder Not ist erste Hilfe Pflicht. Einst mangels geeigneter Instrumente von dieser Pflicht befreit, war das Risiko der Infektionszeit i.d.R. bis zum Arzt erlaubt. Jetzt dürfen winzige Zecken Nymphen auch von Laien entfernt und wertvolle Zeit nicht mehr riskiert werden. Denn einzig der Nymphia Zeckenentferner ist für die Minizecken bestimmt. Selten große Zecken lassen sich mit einem so genannten Zeckenhaken ohne Übung entfernen. Kleine Zecken oder Zeckennymphen entfernen jedoch betrifft die Mehrzahl aller Zeckenstiche. So klein, daß manchmal der Vergleich mit einem Splitter in der Haut zulässig ist. Beim Splitter ist keine Gefahr im Verzug, weshalb Zeit keine Rolle spielt. Ein Zeckenstich hingegen birgt das Risiko der augenblicklich möglichen Infektion und Stunden sind russisches Roulette. Die Frage, wie entferne ich eine Zecke ist nunmehr beantwortet. Nymphia ist zunehmend in Kitas und Schulen im notwendigen Soforteinsatz.
Quellen
OLG: Oberlandesgericht, Beschluss, Köln, 2008
BSG: Bundessozialgericht, Urteil, Kassel, 2010
|
|