Einverständniserklärung - Entfernung von Zecken
Das Robert Koch Institut empfiehlt, winzige Zecken schnellstmöglich zu entfernen.
Um eine Zecke bei Ihrem Kind während der Betreuung sachgerecht d.h. RKI-konform entfernen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis. Sollten wir bei Ihrem Kind eine Zecke entdecken, werden wir
diese unmittelbar entfernen. Über die Zeckenent-fernung informieren wir Sie unverzüglich, sowie über diesen seltenen Ausnahmefall: Die Zecke steckt derart tief in der Haut, daß ein Arzt zur
operativen Entfernung aufgesucht werden muß. Wir bitten Sie auch nach dem Entfernen der Zecke darauf zu achten, ob bei Ihrem Kind folgende Reaktionen zu beobachten sind:
- Entzündung der Stichstelle
- Kreisrote Entzündung am Körper (Wanderröte)
- Allgemeines Krankheitsempfinden (Grippe ähnliche Symptome, Müdigkeit)
Treten solche Reaktionen auf, stellen Sie bitte Ihr Kind einem Arzt vor.
Mit der Entfernung der Zecke bei meinem/unserem Kind ______________________
Name, Vorname
durch die pädagogischen Fachkräfte in der Einrichtung bin ich/ sind wir einverstanden:
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Ja
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Nein
Falls Sie mit einer Zeckenentfernung durch uns nicht einverstanden sind, wird für
den Fall eines Zeckenstiches folgendes Vorgehen in der Kindertageseinrichtung
vereinbart:
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Ort, Datum Ort, Datum
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Unterschrift Personenberechtigte/r
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Unterschrift Personenberechtigte/r Leiter*in der Einrichtung/Stempel
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